Auslandsvollstreckung

Produktinformationen "Auslandsvollstreckung"

Die länderübergreifende Zwangsvollstreckung erhält eine immer höhere Gewichtung. Viele Schuldner verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland und auch immer öfter, um ihren Gläubigern zu entkommen. Damit soll jetzt Schluss sein. Wie und wann kann oder sollte die Vollstreckung im Ausland durchgeführt werden. Das vorgenannte Seminar vermittelt einen umfassenden Einblick in die Auslandsvollstreckung und befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

 

-          Wie vollstrecke ich im Ausland, wenn ich noch keinen inländischen Titel habe?

-          Welche Anträge sind zu stellen, wenn bereits ein inländischer Titel besteht und ich sodann im Ausland vollstrecken möchte?

-          Wer ist für die Bescheinigung über inländische Titel zuständig?

-          Welche Einwendungen bestehen gegen Anerkennung ausländischer Titel?

-          Wann und bei welchem Gericht ist der europäische Zahlungsbefehl zu beantragen?

-          Welche Besonderheiten sind beim Europäischen Zahlungsbefehl zu beachten?

-          Herrscht bei der Auslandsvollstreckung Anwaltszwang?

-          Wie vollstrecke ist, wenn der Schuldner sein Konto im Ausland hat?

-          Wann ist die Europäische Kontenpfändung möglich und was ist hierbei zu beachten

-          Wer trägt die Kosten der Zwangsvollstreckung?

-          Ist eine Grundbuchvollstreckung im Ausland möglich?

-          Wie erfolgt die Vollstreckung z. B. in Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen, Italien, Dänemark, Niederlande, Spanien, Großbritannien, Luxemburg und welche Besonderheiten gelten hier?

 

Durch den Vortrag erhalten die Teilnehmer interessante Einblicke in diesen immer wichtiger werdenden Sonderbereich der Zwangsvollstreckung. Freuen Sie sich darauf und erweitern damit Ihr Fachwissen.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne an.  
 
 Seminardauer: 2,0 Stunden 

 Das Online-Seminar findet statt bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt. 

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden.

Eine kurzfristige Seminaranmeldung ist möglich, bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall die Seminargebühr sofort fällig und ein Beleg unserem Büro vorzulegen ist.


 Voraussetzungen für die Teilnahme: 

  •  Für die Schulungen verwenden Sie nach Möglichkeit bitte kein Firefox, Edge, Explorer oder Ähnliches als Browser, da diese hin und wieder Probleme bereiten (Google Chrome wäre perfekt!) 
  •  Eine Webcam und/oder ein Headset sind keine zwingende Voraussetzung. Diese können hinzugeschaltet   werden, sind jedoch kein Muss (Chatfunktion vorhanden). 
  • Sofern Sie sich unter einem anderen Namen einloggen wollen, teilen Sie uns diesen Namen bitte vorab mit, da vor Beginn der Schulung ein Vorabcheck der angemeldeten Teilnehmer durchgeführt werden muss.

0 von 0 Bewertungen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


Auslandsvollstreckung

Die länderübergreifende Zwangsvollstreckung erhält eine immer höhere Gewichtung. Viele Schuldner verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland und auch immer öfter, um ihren Gläubigern zu entkommen. Damit soll jetzt Schluss sein. Wie und wann kann oder sollte die Vollstreckung im Ausland durchgeführt werden. Das vorgenannte Seminar vermittelt einen umfassenden Einblick in die Auslandsvollstreckung und befasst sich insbesondere mit folgenden Themen: