Änderungen des RVG 2025

Produktinformationen "Änderungen des RVG 2025"

Es wird Zeit! Die schon für Anfang 2025 geplante Änderung des RVG wird aufgrund des Koalitionsbruchs nunmehr etwa zwischen März und Juni 2025 kommen. Es soll eine Erhöhung der Anwaltsgebühren aber auch der Gerichtsgebühren, der Gerichtsvollzieherkosten und der Sachverständigenkosten erfolgen. In dem Seminar erhalten Sie anschaulich dargestellt einen umfassenden Einblick in die beabsichtigten Änderungen. Themenpunkte sind:

 

 

-          Darstellung Änderung der Wert-, Betragsrahmen- und Festgebühren

-          Änderung der Kappungsgrenzen bei PKH und VKH

-          Änderung des Maximalanrechnungsbetrages im Sozial- und Verwaltungsrecht

-          Änderung bei der Geschäftsgebühr Nr. 2300 Abs. 2 RVG mit praktischen Beispielen

-          Änderung bei der Terminsgebühr Nr. 3104 RVG mit Beispielen

-          erhöhte Gebühren im Sozialrecht und deren Berechnung mit Beispielen

-          erhöhte Gebühren in Strafsachen und deren Besonderheiten

-          erhöhte Gebühren in Bußgeldsachen mit Abrechnungsbeispielen

-          weitere Änderungen im Bußgeldmandat

-          Wertänderung bei der Zwangsversteigerung

-          Geänderte Gerichtskosten bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

-          Geänderte Gerichtskosten bei der Vermögensauskunft

-          Wertveränderungen bei familienrechtlichen Mandaten

-          Änderung des § 15 a RVG bezüglich der Anrechnung mit Rechenbeispielen

-          Änderung Gebühren Prüfungstermin im Insolvenzverfahren

 

Die geplanten Änderungen werden mit vielen Beispielen aus der Praxis in gewohnt verständlicher und humorvoller Weise vermittelt. Erweitern Sie schon rechtzeitig Ihr Fachwissen.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne an.   

Seminardauer: 2,0 Stunden 

Das Online-Seminar findet statt bei einer Anmeldung von mind. 3 Teilnehmern. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter zur Verlegung des Seminars berechtigt.

Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie 1-2 Tage vor Seminarbeginn sowohl den Zugangslink als auch das umfangreiche Skript auf die von Ihnen bei Anmeldung angegebene Emailadresse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zugesandte Link nur für die Teilnahme der angemeldeten Person gilt, nicht etwa für mehrere Personen! Sofern mehrere Personen einer Kanzlei oder eines Unternehmens teilnehmen wollen, müssen sich diese separat anmelden.

Eine kurzfristige Seminaranmeldung ist möglich, bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall die  Seminargebühr sofort fällig und ein Beleg unserem Büro vorzulegen ist.

Voraussetzungen für die Teilnahme:
  • Für die Schulungen verwenden Sie nach Möglichkeit bitte kein Firefox, Edge, Explorer oder Ähnliches
  •         als Browser, da diese hin und wieder Probleme bereiten (Google Chrome wäre perfekt!) 2. Eine Webcam und/oder ein Headset sind keine zwingende Voraussetzung. Diese können hinzugeschaltet werden, sind jedoch kein Muss (Chatfunktion vorhanden). Sofern Sie sich unter einem anderen Namen einloggen wollen, teilen Sie uns diesen Namen bitte vorab mit,         

  •          da vor Beginn der Schulung ein Vorabcheck der angemeldeten Teilnehmer durchgeführt werden muss.


0 von 0 Bewertungen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


Änderungen des RVG 2025

Es wird Zeit! Die schon für Anfang 2025 geplante Änderung des RVG wird aufgrund des Koalitionsbruchs nunmehr etwa zwischen März und Juni 2025 kommen. Es soll eine Erhöhung der Anwaltsgebühren aber auch der Gerichtsgebühren, der Gerichtsvollzieherkosten und der Sachverständigenkosten erfolgen. In dem Seminar erhalten Sie anschaulich dargestellt einen umfassenden Einblick in die beabsichtigten Änderungen. Themenpunkte sind: